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Für Einzelthemen sind gegebenenfalls die bei den einzelnen Informationen genannten Ansprechpartner redaktionell verantwortlich. Die Handwerkskammer Münster ist eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird gemäß § 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks gemeinsam vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatzes und wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Handwerkammer Münster oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Ausgeschlossen sind ferner nicht Schäden, die die Handwerkskammer Münster grob fahrlässig oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

Der Haftungsausschluss gilt weiter nicht für die Haftung wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten und wenn die Handwerkskammer Münster ausdrücklich eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat. Bei wesentlichen Pflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks oder den Zweck der beiderseitigen Beziehungen gefährden würde, oder deren Erfüllung erst die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags bzw. der beiderseitigen Rechtsbeziehungen überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschädigte regelmäßig vertrauen darf, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird.

Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden. Dies gilt insbesondere für die Haftung nach § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung).
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